Photovoltaikanlagen
EUR 100,00 / kWp
Max. Förderhöhe pro Anlage EUR 500,00
Anlagen unter 1 kWp gelten als nicht förderfähig!
Solaranlagen
Direktzuschuss: EUR 25,00 pro m2
Max. Höhe/Anlage: EUR 300,00
Wohnbauförderung
Auf Antrag wird die Neuerrichtung von Wohnraum seitens der Gemeinde gefördert!
Sport- und Kulturförderung für Volksschulabsolvent:innen
Sport- und Kulturförderung in der Höhe von einmalig EUR 100,00 an alle Absolventinnen und Absolventen der Volksschule Wörschach (4. Klasse) nach Vorlage des Abschlusszeugnisses.
Jungbürgerförderung
Gutschein im Wert von EUR 125,00 für ein Fahrsicherheitstraining, welches für die Mehrphasen-Führerscheinausbildung benötigt wird.
Studienförderung
Bezugsberechtigt sind Studierende, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wörschach einrichten bzw. belassen (berufsbegleitendes Studium ist ausgeschlossen). Das Höchstalter von 30 Lebensjahren darf nicht überschritten werden.
Höhe der Förderung: EUR 150,00 pro Kalenderjahr!
Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Wörschach bis spätestens 15. Oktober eines jeden Jahres (Stichtag) angemeldet werden bzw. aufrecht sein. Diese HWS-Anmeldung muss über ein gesamtes Kalenderjahr aufrecht bleiben, ansonsten ist die Förderung rückzuerstatten.
Das Ansuchen ist unter Vorlage einer Studienbestätigung/Inskriptionsbestätigung formlos bis spätestens 31. Dezember eines jeden Jahres an das Gemeindeamt Wörschach zu richten (Gemeindeamt Wörschach, Dr. Alfons Gorbach Platz 16, 8942 Wörschach, E-Mail: gde@woerschach.gv.at). Für jedes Kalenderjahr muss separat angesucht werden.
Hier finden Sie das entsprechende Formular:
Die Auszahlung erfolgt jeweils im Jänner des darauffolgenden Kalenderjahres auf ein vom Förderungswerber:in bekanntzugebendes Bankkonto.